Allgemeine Geschäftsbedingungen
ZWOD Vertriebs und Logistik GmbH · Ferdinand-Schultze-Str. 91 · 13055 Berlin
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen der ZWOD Vertriebs und Logistik GmbH gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten insbesondere für die Beschaffung und Lieferung industrieller Komponenten, Ersatzteile, Automatisierungs-, Elektro-, Pneumatik- und Hydraulikkomponenten sowie für damit verbundene Beschaffungs-, Lager-, Konsolidierungs- und Logistikleistungen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Anfragen des Kunden sind unverbindlich. Angebote von ZWOD sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, ausdrückliche Annahmeerklärung oder Ausführung der Bestellung zustande. Herstellerangaben, technische Daten und Abbildungen dienen der Produktidentifikation, sofern nicht ausdrücklich eine Beschaffenheit verbindlich vereinbart wird.
3. Preise
Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls Verpackungs-, Fracht-, Versicherungs-, Zoll-, Export- oder sonstiger vereinbarter Nebenkosten. Maßgeblich sind Angebot und Auftragsbestätigung.
4. Lieferung und Lieferzeit
Liefertermine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Angegebene Lieferzeiten können von Verfügbarkeit, Vorlieferanten, Herstellerfreigaben, Transport, Zoll- und Exportprozessen abhängen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
5. Gefahrübergang und Versand
Versandart und Incoterms richten sich nach Angebot oder Auftragsbestätigung. Soweit nichts anderes vereinbart ist und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr bei Versendung an einen Unternehmer mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten über.
6. Zahlung
Zahlungsbedingungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung. Ein Anspruch auf bestimmte Zahlungsziele besteht nicht. ZWOD kann bei Neukunden, Sonderbeschaffung, kundenspezifischer Ware, hohen Auftragswerten oder erhöhtem Ausfallrisiko Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung gesicherten Forderungen im Eigentum von ZWOD, soweit gesetzlich zulässig. Weitergehende Vereinbarungen können sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung ergeben.
8. Prüfung, Mängel und Reklamationen
Der Kunde hat Ware nach Erhalt im Rahmen der gesetzlichen kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten zu prüfen. Offensichtliche Transportschäden sind nach Möglichkeit beim Frachtführer zu dokumentieren. Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart ist. Hersteller- oder Seriennummern sowie Verpackungen dürfen für eine Reklamationsprüfung nicht unzulässig verändert werden.
9. Beschaffung, Obsoleszenz und Alternativen
Bei schwer verfügbaren oder abgekündigten Artikeln kann ZWOD alternative Bezugsquellen oder Ersatztypen vorschlagen. Eine technische Gleichwertigkeit oder Eignung für den konkreten Einsatz gilt nur dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Die technische Endprüfung und Freigabe für die Anwendung verbleibt beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Ingenieurleistung vereinbart wurde.
10. Export, Zoll und Compliance
Lieferungen können Exportkontroll-, Sanktions-, Zoll- und Genehmigungsvorschriften unterliegen. Der Kunde stellt die für Endverbleib, Empfänger, Verwendungszweck und Zollabwicklung erforderlichen korrekten Angaben rechtzeitig zur Verfügung. ZWOD ist berechtigt, Lieferungen auszusetzen oder abzulehnen, wenn rechtliche oder behördliche Gründe entgegenstehen.
11. Haftung
ZWOD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Höhere Gewalt und Leistungsstörungen
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von ZWOD, insbesondere behördliche Maßnahmen, Embargos, Krieg, Streik, Naturereignisse, Transportstörungen, Cybervorfälle, Energieausfälle oder erhebliche Lieferstörungen bei Herstellern und Vorlieferanten, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen, soweit sie die Leistungserbringung beeinträchtigen.
13. Vertraulichkeit und Unterlagen
Stücklisten, Zeichnungen, technische Unterlagen und kaufmännische Informationen des Kunden werden im Rahmen der Auftragsbearbeitung verwendet. Schutzwürdige vertrauliche Informationen sind entsprechend ihrer Kennzeichnung und dem erkennbaren Geheimhaltungsinteresse vertraulich zu behandeln.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies wirksam vereinbart werden kann. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
15. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: September 2026.
